Unterstützungsstelle für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderungen Link zur Förderung

Es werden von der Unterstützungsstelle Zuschüsse an bedürftige Kriegsopfer, die Anspruch auf Versorgung nach den Bestimmungen des Kriegsopferversorgungsgesetzes haben und an Menschen mit einer dauernden und wesentlichen Beeinträchtigung im Sinne des Salzburger Teilhabegesetzes gewährt.

Folgende Maßnahmen werden gewährt (beispielhaft): Wohnraumadaptierungen (Badumbauten, Rampen etc.), PKW-Umbauten, Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege (Patientenlifter, Treppenlifte, Pflegebetten etc), Hörbehelfe (technische Ausstattungen wie Smartphone/Tablets, Signalanlagen).

Kriegsopfer können zusätzlich Zuschüsse für allgemeine Unterstützung, Sterbekostenbeiträge und Wohnkosten gewährt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg, Abteilung 3: Soziales, Referat 3/05: Behinderung und Inklusion
Postfach 527
5020 Salzburg
0662/8042-3554
behindertenangelegenheiten@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/soziales

Vorfinanzierung durch Antragsteller

Alle belegbaren Angaben sind nachzuweisen und werden geprüft.

Rechtsgrundlage

Regierungsbeschluss vom 1.2.2018 (Zahl: 20011-RU/2018/28-2018)

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1016419