Es werden von der Unterstützungsstelle Zuschüsse an bedürftige Kriegsopfer, die Anspruch auf Versorgung nach den Bestimmungen des Kriegsopferversorgungsgesetzes haben und an Menschen mit einer dauernden und wesentlichen Beeinträchtigung im Sinne des Salzburger Teilhabegesetzes gewährt.
Folgende Maßnahmen werden gewährt (beispielhaft): Wohnraumadaptierungen (Badumbauten, Rampen etc.), PKW-Umbauten, Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege (Patientenlifter, Treppenlifte, Pflegebetten etc), Hörbehelfe (technische Ausstattungen wie Smartphone/Tablets, Signalanlagen).
Kriegsopfer können zusätzlich Zuschüsse für allgemeine Unterstützung, Sterbekostenbeiträge und Wohnkosten gewährt werden.