Hilfe zur Teilhabe für Menschen mit Behinderungen im Bundesland Salzburg - berufliche Teilhabe Link zur Förderung

Es werden die Kosten für die berufliche Ausbildung sowie für ein allfälliges Arbeitstraining für Menschen mit Behinderungen getragen.

Die Leistung wird durch Einrichtungen der Hilfe zur Teilhabe erbracht.

Je nach Höhe des Einkommens bzw. des Pflegegeldes ist ein Kostenbeitrag zu leisten.

Alle belegbaren Tatsachen sind zu belegen und werden überprüft (zB durch Erhebung der Einkommenssituation bei der Kostenbeitragsfestsetzung).

Rechtsgrundlage

§ 9 Salzburger Teilhabegesetz 1981, LGBl 93/1981 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1016286