Hilfe zur Teilhabe für Menschen mit Behinderungen im Bundesland Salzburg - Erziehung u. Schulbildung Link zur Förderung

Die Hilfe zu einer angemessenen Erziehung und Schulbildung umfasst die Tragung der durch die Behinderung bedingten Mehrkosten für alle jene Maßnahmen, die notwendig sind, um den Menschen mit Behinderungen in die Lage zu versetzen, eine der Behinderung angemessene Erziehung in Verbindung mit einer Schulbildung in Pflichtschulen oder außerhalb einer solchen zu erlangen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bezirkshauptmannschaft Zell am See, Gruppe Soziales
https://www.salzburg.gv.at/themen/soziales/menschen-mit-behinderungen/hilfe-behinderte

Bezirkshauptmannschaft Hallein, Gruppe Soziales
https://www.salzburg.gv.at/themen/soziales/menschen-mit-behinderungen/hilfe-behinderte

Magistrat der Stadt Salzburg, Abteilung Soziales, Sozialamt
https://www.salzburg.gv.at/themen/soziales/menschen-mit-behinderungen/hilfe-behinderte

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 3: Soziales, Referat 3/05: Behinderung und Inklusion
https://www.salzburg.gv.at/themen/soziales/menschen-mit-behinderungen/hilfe-behinderte

Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung, Gruppe Soziales
https://www.salzburg.gv.at/themen/soziales/menschen-mit-behinderungen/hilfe-behinderte

Bezirkshauptmannschaft St. Johann, Gruppe Soziales
https://www.salzburg.gv.at/themen/soziales/menschen-mit-behinderungen/hilfe-behinderte

Bezirkshauptmannschaft Tamsweg, Gruppe Soziales
https://www.salzburg.gv.at/themen/soziales/menschen-mit-behinderungen/hilfe-behinderte

Je nach Höhe des Einkommens bzw. des Pflegegeldes ist ein Kostenbeitrag zu leisten.

Alle belegbaren Tatsachen sind zu belegen und werden überprüft (zB durch Erhebung der Einkommenssituation bei der Kostenbeitragsfestsetzung)

Rechtsgrundlage

§ 8 Salzburger Teilhabegesetz, LGBl 93/1981 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1016278