Hilfe zur Teilhabe für Menschen mit Behinderungen im Bundesland Salzburg - Hilfsmittel Link zur Förderung

Es können verschiedenste Hilfsmittel (Mobilitätshilfen, orthopädische Behelfe, Blindenhilfsmittel, usw), die dem Zwecke der sozialen Integration dienen, gewährt werden. Die Hilfeleistung umfasst auch deren Instandsetzung oder Ersatz, wenn sie unbrauchbar geworden oder verlorengegangen sind.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bezirkshauptmannschaft Tamsweg, Gruppe Soziales
https://www.salzburg.gv.at/themen/soziales/menschen-mit-behinderungen/hilfe-behinderte

Bezirkshauptmannschaft St. Johann, Gruppe Soziales
https://www.salzburg.gv.at/themen/soziales/menschen-mit-behinderungen/hilfe-behinderte

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 3: Soziales, Referat 3/05: Behinderung und Inklusion
https://www.salzburg.gv.at/themen/soziales/menschen-mit-behinderungen/hilfe-behinderte

Magistrat der Stadt Salzburg, Abteilung Soziales, Sozialamt
https://www.salzburg.gv.at/themen/soziales/menschen-mit-behinderungen/hilfe-behinderte

Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung, Gruppe Soziales
https://www.salzburg.gv.at/themen/soziales/menschen-mit-behinderungen/hilfe-behinderte

Bezirkshauptmannschaft Hallein, Gruppe Soziales
https://www.salzburg.gv.at/themen/soziales/menschen-mit-behinderungen/hilfe-behinderte

Bezirkshauptmannschaft Zell am See, Gruppe Soziales
https://www.salzburg.gv.at/themen/soziales/menschen-mit-behinderungen/hilfe-behinderte

Je nach Höhe des Einkommens bzw. des Pflegegeldes ist ein Kostenbeitrag zu leisten.

Alle belegbaren Tatsachen sind zu belegen und werden überprüft (zB durch Erhebung der Einkommenssituation bei der Kostenbeitragsfestsetzung)

Rechtsgrundlage

§ 7 Salzburger Teilhabegesetz, LGBl 93/1981 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1016237