Förderung von Kinderrechteprojekten durch die Salzburger Kinder- und Jugendanwaltschaft Link zur Förderung kopieren

Förderung von Projekten und Initiativen für und mit Kinder(n) und Jugendliche(n), die der Stärkung und Verbreitung der UN-Kinderrechtskonvention dienen (zB die jährlichen Weltkindertagsfeste und die alle 2 Jahre stattfindende Kinderrechtepreisverleihung).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 3: Soziales, Referat 3/02: Kinder- und Jugendhilfe
https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/abteilungen/203/20302

Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg
https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/abteilungen/203/20302/410

Prüfung von vertraglich vereinbarten Festlegungen.

Rechtsgrundlage

§ 44 Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz, LGBl 32/2015 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1016203