Einzelfallhilfe der Salzburger Kinder- und Jugendanwaltschaft Link zur Förderung

Rasche unbürokratische Soforthilfe für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche, wenn kein Rechtsanspruch auf eine adäquate Unterstützungsleistung besteht, Eigenleistungen unzumutbar sind und keine Finanzierung durch sozial-caritative Organisationen erreicht werden kann (z.B. Geld für Bahnticket für minderjährige Asylwerber für ein Vorstellungsgespräch am Land, für Hygieneartikel für kurzfristigen Spitalsaufenthalt, u.ä.).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 3: Soziales, Referat 3/02: Kinder- und Jugendhilfe
https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/abteilungen/203/20302

Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg
https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/abteilungen/203/20302/410

Verwendungsnachweis erforderlich.
Belege sind vorzulegen, soweit tatsächlich beibringbar bzw. deren Beibringen zumutbar ist.

Rechtsgrundlage

§ 44 Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz, LGBl 32/2015 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1016187