Einzelfallhilfe der Salzburger Kinder- und Jugendanwaltschaft Link zur Förderung kopieren

Rasche unbürokratische Soforthilfe für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche, wenn kein Rechtsanspruch auf eine adäquate Unterstützungsleistung besteht, Eigenleistungen unzumutbar sind und keine Finanzierung durch sozial-caritative Organisationen erreicht werden kann (z.B. Geld für Bahnticket für minderjährige Asylwerber für ein Vorstellungsgespräch am Land, für Hygieneartikel für kurzfristigen Spitalsaufenthalt, u.ä.).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 3: Soziales, Referat 3/02: Kinder- und Jugendhilfe
https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/abteilungen/203/20302

Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg
https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/abteilungen/203/20302/410

Verwendungsnachweis erforderlich.
Belege sind vorzulegen, soweit tatsächlich beibringbar bzw. deren Beibringen zumutbar ist.

Rechtsgrundlage

§ 44 Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz, LGBl 32/2015 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1016187