Förderung von Maßnahmen/Projekten zur Vermeidung von Abfall, zur Vornahme von Recycling oder Re-Use Link zur Förderung

Gefördert werden Maßnahmen, die die anfallende Abfallmenge in Salzburg reduzieren. Das kann durch Vermeidung des Anfalls von Abfällen, Recycling von Produkten oder Maßnahmen für die Wiederverwendung von Abfällen erreicht werden. Es werden sowohl konkrete Maßnahmen als auch Maßnahmen im Bereich der Information der Bevölkerung und allgemeiner Bewusstseinsbildung gefördert. Antragsberechtigt sind Non Profit-Organisationen wie zB Vereine oder NGOs.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 5: Natur- und Umweltschutz, Gewerbe, Referat 5/01: Abfallwirtschaft und Umweltrecht
https://www.salzburg.gv.at/umweltnaturwasser_/Seiten/foerderungen_umweltschutz.aspx

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Inhaltlicher Nachweis und Übermittlung der Originalrechnungen samt Zahlungsnachweis

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1016039