Förderung für Umweltarbeit Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden Bewusstseinsbildung und Maßnahmen im Bereich Umweltschutz, Klimaschutz, Luftreinhaltung und Antiatomarbeit. Zielgruppe der Förderung sind Non Profit-Organisationen, insbesondere Vereine. In begründeten Ausnahmefällen können auch Betriebe und Privatpersonen gefördert werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 5: Natur- und Umweltschutz, Gewerbe, Referat 5/01: Abfallwirtschaft und Umweltrecht
https://www.salzburg.gv.at/umweltnaturwasser_/Seiten/foerderungen_umweltschutz.aspx

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Inhaltlicher Nachweis und Übermittlung der Originalrechnungen samt Zahlungsnachweis

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Fördermitteln des Landes Salzburg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1016021