Förderungsmaßnahmen zur Vermittlung von Architektur- u Baukultur Link zur Förderung

Gefördert werden Projekte, welche die Ziele des Baukulturreportes des Bundes im Land, den Regionen und Gemeinden bewusst machen und umsetzen. Die Förderung richtet sich an Vereine und Verbände sowie öffentliche Einrichtungen (z.B. Universitäten, Schulen, Kammern, etc.)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 16 Verkehr und Landeshochbau
https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/74967336/DE/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

siehe Link

 

 

Antragsstellung und (telefonische) Auskünfte sind gebührenfrei.

Die Überprüfung der projektgemäßen Umsetzung erfolgt durch die Vorlage der Originalrechnungen und der zugehörigen Zahlungsbelege.

Rechtsgrundlage

Regierungssitzungsbeschluss

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1015965