Förderung von nachhaltigen Kleinprojekten Link zur Förderung

In Vorarlberg laufen seit langer Zeit richtungsweisende Programme und Initiativen, die sehr viele Bereiche nachhaltiger Entwicklung abdecken. Ob es sich um den Energiesektor, den Bereich Naturschutz, den Bereich soziale Gerechtigkeit, Generationen, Jugend, das Thema dynamischer Wirtschaftsstandort und Arbeitsmarkt, oder die grenzüberschreitende Verantwortung handelt, die Menschen in Vorarlberg leisten durchaus Pionierarbeit.


Um diese Bemühungen, die sehr oft von Vereinen, Einzelpersonen, Initiativen, Schulen oder Gemeinden ausgehen, zusätzlich zu unterstützen, und eine stärkere Vernetzung zwischen den unterschiedlichen Lebensbereichen bei der Umsetzung von Maßnahmen zu erreichen, wurde das vorliegende Förderprogramm für Kleinprojekte der Nachhaltigen Entwicklung ins Leben gerufen.

Das Büro für freiwilliges Engagement und Beteiligung fördert innovative Ansätze für eine Nachhaltige Entwicklung. Zu diesem Zweck werden engagierte Menschen dabei unterstützt, innovative Lösungen für aktuelle gesellschaftspolitische Herausforderungen zu finden und erfolgreich umzusetzen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Büro für freiwilliges Engagement und Beteiligung
Jahnstraße 13-15
6900 Bregenz
05574-511-20605
beteiligung@vorarlberg.at
https://vorarlberg.at/web/land-vorarlberg/suche?p_p_auth=RZIcqvYd&p_p_id=101&p_p_lifecycle=0&p_p_state=maximized&p_p_mode=view&p_p_col_id=column-1&p_p_col_count=1&_101_struts_action=/asset_publisher/v

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

ALLGEMEINE FÖRDERUNGSRICHTLINIE DER VORARLBERGER LANDESREGIERUNG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,02 Mio. Euro

Wirkungsziele

Entwicklung im Sinne der UN-Nachhaltigkeitsziele

Referenznummer

1015866