Verein Blauer Würfel Link zur Förderung

Förderung zur Aktivierung und Belebung des architektonischen Objektes "Blauer Würfel" in Klagenfurt am Wörthersee als Kinder- und Jugendkulturvermittlungszentrum in Form eines modernen Museums. Ziel der Vermittlungsarbeit ist es, das Verständnis für Kunst, Kultur, soziale Themen, Umwelt und Naturwissenschaften bei Kindern und Jugendlichen zu fördern und deren Interesse für Museen zu stärken. Darüber hinaus werden im Rahmen des Projekts "kidsmobil" (fahrendes Hands-On-Museum) Schulen von VermittlerInnen besucht, um Kindern- und Jugendlichen vor Ort Themen aus Kultur- und Wissenschaftsbereichen (es werden verschiedene Module angeboten) näher zu bringen.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Auf die „Besonderen Bestimmungen für Förderungen“ lt. § 5 des K-KFördG, das Förderantragsformular und die Information für die Abrechnung über Förderungsmittel wird ausdrücklich hingewiesen. Der Verwendungsnachweis ist in Form von saldierten Originalbelegen mindestens in Subventionshöhe zu erbringen. Ab einer Fördersumme von mindestens € 35.000,-- hat der Verwendungsnachweis, durch Vorlage einer detaillierten Aufstellung über die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben, unter Anschluss der darauf bezughabenden Originalbelege, zu erfolgen. Weiters ist ein schriftlicher Bericht über die Verwendung der Subventionsmittel anzuschließen. Die Originalbelege werden nach Überprüfung und Entwertung wieder rückgemittelt.

Rechtsgrundlage

Förderungsvereinbarung; Allgemeine Rechtsgrundlage: Kärntner Kulturförderungsgesetz 2001 - K-KFördG 2001, LGBl. 45/2002 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1015858