Ein Zuschuss wird nur bei Abschluss einer Versicherung zur Deckung von Ausfällen in der Rinderhaltung durch Verendungen infolge von Krankheiten und Unfällen gewährt.
Voraussetzung ist, dass der (die) Förderungswerber(in) einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Rinderhaltung mit Betriebsstandort Niederösterreich haupt- oder nebenberuflich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaftet. Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) und deren Einrichtungen sind von der Förderung ausgenommen.
Vom Versicherungsunternehmen wird dem Amt der NÖ Landesregierung bis spätestens 30. September des Förderungsjahres ein Verwendungsnachweis der Betriebe vorgelegt. Die Zuerkennung der Förderung erfolgt in Form einer reduzierten Prämienvorschreibung an die landwirtschaftlichen Betriebe. Mit Ende des Jahres erfolgt die Auszahlung der Fördermittel an das Versicherungsunternehmen.