Zuschuss des Landes NÖ zu den Prämienkosten für die Rinderversicherung Link zur Förderung

Es wird ein jährlicher Zuschuss zu den Prämienkosten für Versicherungspolizzen zur Deckung von Ausfällen in der Rinderhaltung durch Verendungen infolge von Krankheiten und Unfällen gewährt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung, LF3
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten

Rechtsgrundlage

NÖ Landwirtschaftsgesetz, LGBl. 6100; Richtlinie für die Gewährung eines Zuschusses des Landes Niederösterreich zu den Prämienkosten für die Rinderversicherung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1015817