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Das Land Kärnten vergibt in Kooperation mit der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee an freiberufliche Foto- und MedienkünstlerInnen ein Stipendium für künstlerische Fotografie und Medienkunst inkl. Atelierwohnung im Europahaus. Die Zuerkennung des Landesstipendiums erfolgt über Vorschlag einer unabhängigen Jury. Die Atelierwohnung wird von der Landeshauptstadt Klagenfurt zur Verfügung gestellt. Verbunden mit der Atelierwohnung im Europahaus ist eine Ausstellung im "living studio" in der Stadtgalerie in Klagenfurt am Wörthersee.
Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 - Kunst und Kultur Burggasse 8, 9021 Klagenfurt am Wörthersee 05 0536 34002 abt14.post@ktn.gv.at
Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 10.10.2025)
Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt in fünf Raten zu je € 1.000,-
Mit der Annahme des Stipendiums verpflichtet sich der/die Stipendienempfänger*in gemäß § 5 Abs. 5 des K-KFördG 2001, das Stipendium widmungsgemäß zu verwenden und spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums einen Verwendungs- und Leistungsnachweis (Arbeitsbericht und ggf. Belegexemplar in digitaler Form) an den Förderungsgeber abt14.kulturstipendien@ktn.gv.at zu übermitteln. Diese Unterlagen dienen als Grundlage zur Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Förderung.