Stipendium für künstlerische Fotografie und Medienkunst Link zur Förderung

Das Land Kärnten vergibt in Kooperation mit der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee an freiberufliche Foto- und MedienkünstlerInnen ein Stipendium für künstlerische Fotografie und Medienkunst inkl. Atelierwohnung im Europahaus. Die Zuerkennung des Landesstipendiums erfolgt über Vorschlag einer unabhängigen Jury. Die Atelierwohnung wird von der Landeshauptstadt Klagenfurt zur Verfügung gestellt. Verbunden mit der Atelierwohnung im Europahaus ist eine Ausstellung im "living studio" in der Stadtgalerie in Klagenfurt am Wörthersee.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 - Kunst und Kultur
Burggasse 8, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
05 0536 34002
abt14.post@ktn.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt in fünf Raten zu je € 1.000,-

Mit der Annahme des Stipendiums verpflichtet sich der/die Stipendienempfänger*in gemäß § 5 Abs. 5 des K-KFördG 2001, das Stipendium widmungsgemäß zu verwenden und spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums einen Verwendungs- und Leistungsnachweis (Arbeitsbericht und ggf. Belegexemplar in digitaler Form) an den Förderungsgeber  abt14.kulturstipendien@ktn.gv.at zu übermitteln. Diese Unterlagen dienen als Grundlage zur Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Förderung.

Rechtsgrundlage

Kärntner Kulturförderungsgesetz 2001 - K-KFördG 2001, LGBl. 45/2002 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Bei der Vergabe der Förderung wird eine Ausgewogenheit zwischen Frauen und Männern (50:50) angestrebt.

Referenznummer

1015700