Auslandsstipendium Link zur Förderung kopieren

Seit Beginn des Sommersemesters 2010 (März) gewährt das Land Burgenland Studierenden, die sich aufgrund von Studienzwecken im Ausland aufhalten, ein Stipendium in Form eines Zuschusses von 600,-- Euro pro Semester. Das Auslandsstipendium darf in Ausnahmefällen und wenn der Auslandaufenthalt mindestens ein Jahr beträgt ein zweites Mal vergeben werden.

Rechtsgrundlage

Bgld. Kulturförderungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1015668