Allgemeine Naturschutzförderungen und Artenschutzprojekte Link zur Förderung kopieren

Förderungen für Aktivitäten und Projekte, welche für die Erhaltung und den Schutz der Natur und Landschaft aus dem Naturschutzbudget gewährt werden. Diese Aktivitäten umfassen insbesondere Maßnahmen für die Erhaltung, Gestaltung und Pflege von Europaschutzgebieten, Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsteilen, Maßnahmen zur Sicherung von Höhlen, den Ankauf von Grundstücken, naturkundliche Projekte in National- und Naturparken, Maßnahmen zur Durchführung von Artenschutzprogrammen und die Öffentlichkeitsarbeit.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung
https://www.umwelt.steiermark.at/cms/ziel/1563917/DE/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Dem Förderwerber erwachsen keine Kosten durch die Antragstellung.

  • fachliche und rechnerische Kontrolle der Verwendungsnachweise (Originalrechnungen, Einzahlungsbelege, Kontoauszüge)
  • Kontrolle der zu liefernden Leistungen gemäß Fördervereinbarung

Rechtsgrundlage

Steiermärkisches Naturschutzgesetz 1976; § 29 Landschaftspflegefonds
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1015643