Anerkennungspreis für besondere Leistungen im Bereich freier Kulturarbeit
Kärnten
Gemäß § 11 Absatz 1 K-KFördG 2001 hat die Landesregierung alljährlich für besondere Leistungen auf kulturellem Gebiet Preise zu vergeben. § 4 Absatz 1 lit. d) des K-KFördG 2001 sieht als weitere Förderungsmaßnahme die Vergabe von Ehren- und Förderpreisen vor. In Achtung der Bedeutung des Einflusses der freien Szene auf das Kulturleben vergibt das Land Kärnten für besondere Leistungen im Bereich der freien Kulturarbeit einen mit € 5.000,- dotierten Anerkennungspreis. Der Preis kann an natürliche oder juristische Personen vergeben werden.