Pflegegerechte Erstausstattung für Seniorenpflegeheime im Land Salzburg Link zur Förderung kopieren

Gewährung von Beiträgen an Rechtsträger (öffentliche und private) von Seniorenpflegeheimen zu den, durch die pflegegerechte Erstausstattung bedingten Mehrkosten.

Gefördert werden bestimmte (von der Sozialabteilung festgelegte) Gegenstände wie zB Pflegebetten, Nachttische, Patientenheber etc., die im Zuge von Neuerrichtungen, Erweiterungen sowie Umbauten/Sanierungen von Seniorenpflegeheimen angekauft werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 3: Soziales, Referat 3/01: Pflege und Betreuung
Postfach 527
5020 Salzburg
soziales@salzburg.gv.at

Kontrolle sämtlicher Unterlagen, die für eine Leistungsgewährung vorzulegen sind (zB Förderansuchen, Rechnungen, Einzahlungsbelege, Produktbestätigung Pflegebetten, etc.)

Rechtsgrundlage

§ 22 Abs 2 Z 8 Salzburger Sozialhilfegesetz (SSHG); LGBl Nr 19/1975 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1015452