Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Finanzen, F1
Teilnahmeberechtigt sind alle Betriebe, die in der NÖ - Gebietskulisse des landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes (Berggebiet, sonstiges benachteiligtes Gebiet, kleine Gebiete) auf Grundlage der Richtlinie 75/268 EWG (Beschluss des Agrarministerrates vom 29. Mai 1995) liegen. Im Falle einer Änderung dieser Gebietskulisse gilt diese Änderung auch für den Teilnehmerkreis an dieser Förderungsaktion, ohne eigene Richtlinienänderung.
Der Ankauf muss über eine NÖ Absatzveranstaltung bzw. über von den NÖ Zuchtverbänden organisierte Ab-Hof-Verkäufe erfolgen.
Bei Betrieben aus den politischen Bezirken Wr. Neustadt und Neunkirchen werden auch die Versteigerungsorte Oberwart und Greinbach anerkannt.
Der Antrag auf Gewährung eines Ankaufsbeitrages im Rahmen der Kalbinnenaktion in Niederösterreich ist über den Rinderzuchtverband oder bei der NÖ Landwirtschaftskammer einzubringen. Weiters ist eine Erklärung über agrarische De-minimis Beihilfen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1535/2007 dem Ansuchen anzufügen.