Zuschuss für den Ankauf von weiblichen Zuchtrindern Link zur Förderung

Gegenstand der Förderung ist die Gewährung von Zuschüssen beim Ankauf von max. zwei weiblichen Zuchtrindern pro Jahr. Bei Betriebszusammenschlüssen werden zwei weibliche Zuchtrinder je Teilhaber gewährt. Teilnahmeberechtigt sind alle landwirtschaftlichen Betriebe, die in der NÖ - Gebietskulisse des landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes liegen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landwirtschaftskammer Niederösterreich
Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten

Rechtsgrundlage

NÖ Landwirtschaftsgesetz, LGBl. 6100; Richtlinie für die Durchführung der Kalbinnenaktion
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1015437