Zuschüsse an juristische Personen zur Wahrung der Interessen von Kriegsopfern und Zivilinvaliden Link zur Förderung

Die Förderung nach dem Tiroler Kriegsopfer- und Behindertenabgabegesetz hat zum Ziel, juristische Personen oder sonstige Vereinigungen, deren Aufgabe die Wahrung der Interessen und die Unterstützung von Personen, welche die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen nach § 2 der Richtlinien für die Gewährung von Förderungen aus dem Tiroler Kriegsopfer- und Behindertenfonds erfüllen, zu unterstützen.

Über die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist ein Verwendungsnachweis mittels Originalrechnungen, Zahlungsbelegen im Original vorzulegen.

Rechtsgrundlage

Tiroler Kriegsopfer- und Behindertenabgabegesetz iVm der Richtlinie des Landes Tirol für die Gewährung von Förderungen aus dem Tiroler Kriegsopfer- und Behindertenfonds
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1015320