Förderung von sonstigen Vereinen, Verbänden und Einrichtungen
Tirol
Das Land Tirol fördert ohne Rechtsanspruch Vereine, Verbände und Einrichtungen mit ausschließlich gemeinnützigem oder sozialem Charakter, deren Wirksamkeit Tiroler Bevölkerungsinteressen betreffen und unterstützen. Diese Leistungen sind ohne angemessene geldwerte Gegenleistung auf die im Vorhinein im jeweiligen Landesbudget festgelegten und budgetierten Organisationen beschränkt. Die Förderungshöhe bestimmt sich aus der festgelegten Widmung und der im Budget genehmigten Fördermittel.