Förderung der Lebensmittel-Nahversorgung Link zur Förderung

Das Land Vorarlberg unterstützt Vorhaben und Maßnahmen, die geeignet sind, die Attraktivität von Stadt- und Ortskernen als Standorte von Handels- und Dienstleistungsbetrieben zu erhöhen. Ein weiteres Ziel des Landes ist die nachhaltige Sicherung der Nahversorgung. Folgende Themen können gefördert werden:

  1. Investitionszuschüsse: Investitionen zur Errichtung, Erweiterung, Rationalisierung oder Modernisierung von Betrieben des Lebensmittelhandels, ausgenommen der Erwerb von Grundstücken und Fahrzeugen.
  2. Betriebskostenzuschüsse: Betriebskosten unter Berücksichtigung der Ertragslage, sofern dies zur Erhaltung der Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs notwendig ist.
  3. Zustelldienste: Zustelldienste, die für Gemeinden oder vom Zentrum einer Gemeinde weit entfernte Ortsteile mit gefährdeter Lebensmittel-Nahversorgung regelmäßig (mindestens zweimal pro Woche) erbracht werden

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa)
wirtschaft@vorarlberg.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 05.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

1. Investitionen werden mit einem Zuschuss in folgender Höhe gefördert:

a) 30 % für Investitionen in das bewegliche Anlagevermögen bis zu      

einem Investitionsvolumen von maximal € 250.000,- und

b) 30 % für bauliche Investitionen bis zu einem Investitionsvolumen von maximal € 250.000,- gefördert.

Das förderbare Investitionsvolumen muss mindestens € 7.500,- betragen. Die Auszahlung der Investitionsförderung erfolgt nach Vorlage der Endabrechnung.

2. Der Betriebskostenzuschuss wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebes festgesetzt, darf jährlich den Betrag von € 27.500,- nicht übersteigen und wird nach Vorlage der Bilanz jeweils am Jahresende ausbezahlt. Der Betriebskostenzuschuss wird unter folgenden Bedingungen gewährt:

a) Der Standort des Betriebes muss in Gemeinden oder vom Siedlungsschwerpunkt getrennten, weit entfernten Ortsteilen von Gemeinden liegen, in denen kein weiterer Vollsortiment führender Lebensmittelbetrieb besteht.

b) Bei Mischbetrieben muss die Buchhaltung getrennt erfolgen.

c) Die Standortgemeinde muss in zumutbarem Ausmaß zur Förderung beitragen.

d) Die Standortgemeinde hat den Eigenbedarf (einschließlich dem kommunaler Einrichtungen) nach Möglichkeit im ortsansässigen Nahversorgungsbetrieb zu decken sowie gemeinnützige Institutionen und Vereine, die Gemeindeförderung erhalten, dazu anzuhalten, Einkäufe von Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs über den ortsansässigen Nahversorger zu tätigen.

3. Die Förderung der Zustelldienste wird unter Berücksichtigung der betriebswirtschaftlichen Situation des Förderungswerbers, dem Umfang der Zustelldienste und der gefahrenen Wegstrecke festgesetzt. Der Nachweis hat mittels Fahrtenbuch zu erfolgen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt jeweils nach Vorlage der Aufzeichnungen über die angefallenen Aufwendungen.

Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Endabrechnung sowie eines Exemplars der Studie.

Rechtsgrundlage

Richtlinien der Vorarlberger Landesregierung "Förderung der Nahversorgung"
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,6 Mio. Euro

Referenznummer

1015270