Förderung von Kooperationen Link zur Förderung

Gefördert werden Kooperationen von Unternehmen mit dem Ziel,

  1. gemeinsam neue Produkte, Dienstleistungen und Verfahren zu entwickeln, die auf Grund ihres Innovationsgrades neue Marktchancen eröffnen, oder
  2. eine wesentliche Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen durch Nutzung von Synergieeffekten zu erreichen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Vorarlberg, Abtg. Wirtschaftsangelegenheiten
wirtschaft@vorarlberg.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Der Förderungsbeitrag beträgt 25 % der förderbaren Kosten, maximal jedoch € 25.000,- pro Jahr für eine Laufzeit von maximal 3 Jahren.
  • Förderbar sind Kosten, die unmittelbar mit dem Projekt in Zusammenhang stehen (z.B. Personalkosten, operative Kosten, externe Beratungskosten).

Die Kontrolle erfolgt mittels Kostenaufstellung.

Rechtsgrundlage

Richtlinien der Vorarlberger Landesregierung "Förderung von Kooperationen"

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,1 Mio. Euro

Referenznummer

1015262