Förderungen des Nationalparks Hohe Tauern Tirol Link zur Förderung

Gefördert wird in dem Bewusstsein, dass die Hohen Tauern einen besonders eindrucksvollen und formenreichen Teil der österreichischen Alpen darstellen, der in den bewirtschafteten Bereichen seit vielen Jahrhunderten durch Fleiß und Ausdauer der bergbäuerlichen Bevölkerung geprägt und gegen Naturgewalten behauptet worden ist. Hier steht die Erhaltung, Pflege und Gestaltung der naturnahen Kulturlandschaft gleichrangig neben dem Schutz der Naturlandschaft. Mit der Gewährung der Förderungsmittel für nationalparkgerechte Projekte soll besonders die Eigeninitiative und Selbsthilfe der in der Nationalparkregion ansässigen Bevölkerung angeregt und unterstützt werden.

Förderungsgegenstände:

  1. Schutz der Natur
  2. Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft
  3. Naturschonender Tourismus
  4. Kultur
  5. Öffentlichkeitsarbeit
  6. Wissenschaft und Forschung

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Nationalparkfonds
Kirchplatz 2, 9971 Matrei in Osttirol
+43 4875 5161 6870

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Für den Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der Förderung ist in der Förderungszusage ein Termin oder eine Frist festzusetzen.

Die widmungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch Originalrechnungen und Zahlungsbelege sowie detaillierte Aufstellungen über unbare Eigenleistungen nachzuweisen. Die Originalrechnungen müssen den Förderungsnehmer als Rechnungsempfänger aufweisen, firmenmäßig gezeichnet sein und Datum und Leistungsgrund enthalten. Der Leistungsgrund muss der in der Förderungszusage enthaltenen Widmung entsprechen. Der Nachweis kann bei landwirtschaftlichen Vorhaben auch durch die vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft genehmigten Pauschalkostensätze erbracht werden.

Die Abrechnungsunterlagen einschließlich der Rechnungen sind der Nationalparkverwaltung Tirol zur sachlichen und rechnerischen Prüfung vorzulegen.

Die Nationalparkverwaltung hat das Projekt und die Abrechnung zu prüfen und die Entwertung der Belege vorzunehmen. Weiters hat sie auf eine möglichst sparsame, zweckmäßige und wirtschaftliche Verwendung der Förderungsmittel zu achten. Die entwerteten Originalbelege sind dem Förderungsnehmer zurückzustellen. Eine Sammelliste oder Belegkopien (Rechnungskopien) sind bei der Nationalparkverwaltung zu verwahren.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinie betreffend die Gewährung von Förderungsmitteln des Tiroler Nationalparkkuratoriums
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1015221