Für den Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der Förderung ist in der Förderungszusage ein Termin oder eine Frist festzusetzen.
Die widmungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch Originalrechnungen und Zahlungsbelege sowie detaillierte Aufstellungen über unbare Eigenleistungen nachzuweisen. Die Originalrechnungen müssen den Förderungsnehmer als Rechnungsempfänger aufweisen, firmenmäßig gezeichnet sein und Datum und Leistungsgrund enthalten. Der Leistungsgrund muss der in der Förderungszusage enthaltenen Widmung entsprechen. Der Nachweis kann bei landwirtschaftlichen Vorhaben auch durch die vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft genehmigten Pauschalkostensätze erbracht werden.
Die Abrechnungsunterlagen einschließlich der Rechnungen sind der Nationalparkverwaltung Tirol zur sachlichen und rechnerischen Prüfung vorzulegen.
Die Nationalparkverwaltung hat das Projekt und die Abrechnung zu prüfen und die Entwertung der Belege vorzunehmen. Weiters hat sie auf eine möglichst sparsame, zweckmäßige und wirtschaftliche Verwendung der Förderungsmittel zu achten. Die entwerteten Originalbelege sind dem Förderungsnehmer zurückzustellen. Eine Sammelliste oder Belegkopien (Rechnungskopien) sind bei der Nationalparkverwaltung zu verwahren.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen: