Förderung des Einbaues von Lärmschutzfenstern und -türen Link zur Förderung kopieren

Gefördert wird der Einbau von Lärmschutzelementen (Fenster und Türen) an bestehenden Objekten durch einen nicht rückzahlbaren finanziellen Zuschuss des Landes Salzburg, um die Beeinträchtigung von Wohn- und Schlafräumen durch den Straßenlärm an Landesstraßen B und L zu mindern.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 6/06-Straßenbau
Postfach 527
5010 Salzburg
+43 662 8042 4569
strassenbau@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Der/die Antragsteller/in erhält nach Fertigstellung der Arbeiten und nach Vorlage der Schlussrechnung mit Zahlungsbeleg eine Vereinbarung, die Beihilfeleistung betreffend, in 2-facher Ausfertigung zur Unterzeichnung.

Der in der Vereinbarung errechnete Beihilfebetrag wird nach eventueller Überprüfung der ausgeführten Arbeiten durch die Straßenverwaltung, an den/die Antragsteller/in über dessen/deren Bankverbindung ausbezahlt.

Überprüfung der eingebauten Elemente durch die Leistende Stelle.

Rechtsgrundlage

Förderungsrichtlinien des Landes Salzburg (laut Lärmschutzinfoblatt)

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1015213