Förderungen im Bereich der Blasmusik Link zur Förderung kopieren

  • Die Pflege und Entwicklung der Blasmusik in der Steiermark ist zu gewährleisten.
  • Förderung der Jugendausbildung;
  • Ankauf bzw. Reparatur von Musikinstrumenten;
  • Notenankauf, EDV-Ausstattung;
  • Ausbau bzw. Renovierung von Musikheimen und Musikheimausstattung;
  • Ankauf und Erneuerung von Trachten und Uniformen;
  • fachliche Aus- und Weiterbildung im Rahmen einschlägiger Veranstaltungen;
  • Teilnahme an internationalen Wettbewerben, Festivals;
  • Online-Förderung über den Steirischen Blasmusikverband

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 9 Kultur, Europa, Außenbeziehungen
https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/74966926/DE/?kontakt=J

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

siehe Link.

Keine Kosten

Nach Ablauf des Projektzeitraums des geförderten Vorhabens ist innerhalb einer Frist von drei Monaten eine Förderungsabrechnung zu erbringen, siehe Link.

 

Rechtsgrundlage

Steiermärkisches Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005 i.d.g.F.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1015171