Förderungen im Bereich Museen Link zur Förderung

Die Förderung soll zur Erhaltung des kulturellen Erbes in den steirischen Regionalmuseen beitragen. Die Sammlungen sollen nach klaren Qualitätskriterien, inhaltlichen Ausrichtungen und Sammlungsschwerpunkten erhalten, geschützt und der Öffentlichkeit in geeigneter Weise zugäglich gemacht werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport
https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/74966926/DE/?kontakt=J

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

siehe Link.

Keine Kosten

Nach Ablauf des Projektzeitraums des geförderten Vorhabens ist innerhalb einer Frist von drei Monaten eine Förderungsabrechnung zu erbringen.

Rechtsgrundlage

Steiermärkisches Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005 i.d.g.F.; Richtlinien für die Gewährung von Förderungen für Museen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1015163