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Die Förderungen dienen dazu das überlieferte Kulturgut zu erhalten und weiter zu entwickeln, innovative Ansätze und Entwicklungen zu ermöglichen, Synergien mit anderen Kultur- und Bildungsbereichen herzustellen und Beiträge zur "regionalen" Identität zu leisten und Kooperationen für interkulturelle Aktivitäten zu stützen.
Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/74966926/DE/
Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 18.01.2025)
siehe Link.
Keine Kosten
Nach Ablauf des Projektzeitraums des geförderten Vorhabens ist innerhalb einer Frist von drei Monaten eine Förderungsabrechnung zu erbringen, siehe Link.