Förderbeitrag an die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg Link zur Förderung

Die Konsumentenberatung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg erbringt im Konsumentenschutz Leistungen, die allen BürgerInnen des Bundeslandes Salzburg zu Gute kommen, d.h. auch Personengruppen, die nicht kammerzugehörig sind. Für diese Leistungen bezahlt das Bundesland Salzburg einen jährlichen anteiligen Beitrag.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 9: Gesundheit
https://www.salzburg.gv.at/verwaltung_/Seiten/209.aspx

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 03.10.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Homepage der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg

Von der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg ist dem Land Salzburg ein Nachweis über die erbrachten Leistungen der Konsumentenberatung zu erbringen. Dieser Leistungsnachweis enthält die Anzahl der telefonischen Beratungen und Anfragen, die Anzahl der persönlich vorsprechenden KundInnen, aufgelistet nach verschiedenen Themenbereichen.

Rechtsgrundlage

Kooperationsvertrag zwischen dem Land Salzburg und der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg aus dem Jahr 2008

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1015130