Beiträge an Vereine, Verbände und die Landwirtschaftskammer
Vorarlberg
Es werden Beiträge an Vereine, Verbände und an die Landwirtschaftskammer, für die Umsetzung der im Land- und Forstwirtschaftsförderungsgesetz definierten Maßnahmen, gewährt: Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Personen Erweiterung der fachlichen Kenntnisse und persönlichen Fähigkeiten der in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Personen Verbesserung der Agrar- und Betriebsstruktur Verbesserung der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit Qualitätssicherung, Produktsicherheit und Hygiene Tier- und Umweltschutz im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, insbesondere zur Erhaltung der Vielfalt von Nutztierrassen und Kulturpflanzen Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung der Alpen Forstliche Förderung nach dem Forstgesetz