Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Flächendeckender Rufbereitschaftsdienst außerhalb der Ordinationszeiten der Ärzte für Allgemeinmedizin. Gefördert werden in Kärnten niedergelassene Ärzte/innen für Allgemeinmedizin. Die Rufbereitschaft beginnt am Ende der Ordinationszeit des/der zum Dienst eingeteilten Arztes/Ärztin und endet am folgenden Tag mit dem Beginn der Ordinationszeit. Wochenend- und Feiertagsbereitschaftsdienste sind von dieser Regelung nicht betroffen.