Gemäß § 11 Abs. 1-3 des Kärntner Kulturförderungsgesetzes (K-KFördG 2001, LGBl. 45/2001 idgF) vergibt die Kärntner Landesregierung alljährlich an natürliche und/oder juristische Personen einen Kulturpreis, zwei Würdigungspreise und acht Förderungspreise.
Die Preise werden in den nachfolgenden in Sparten (lt. Turnus) vergeben.
- bildende Kunst
- darstellende Kunst
- elektronische Medien, Fotografie und Film
- Literatur
- Musik
- Volkskultur
- Geistes- und Sozialwissenschaften
- Naturwissenschaften/technische Wissenschaften
Des Weiteren wird alljährlich ein Würdigungspreis für Architektur und besondere Verdienste um die Baukultur an natürliche oder juristische Personen vergeben.