Preise gemäß § 11 Abs. 1-3 des Kärntner Kulturförderungsgesetzes Link zur Förderung kopieren

Gemäß § 11 Abs. 1-3 des Kärntner Kulturförderungsgesetzes (K-KFördG 2001, LGBl. 45/2001 idgF) vergibt die Kärntner Landesregierung alljährlich an natürliche und/oder juristische Personen einen Kulturpreis, zwei Würdigungspreise und acht Förderungspreise.

Die Preise werden in den nachfolgenden in Sparten (lt. Turnus) vergeben.

  • bildende Kunst
  • darstellende Kunst
  • elektronische Medien, Fotografie und Film
  • Literatur
  • Musik
  • Volkskultur
  • Geistes- und Sozialwissenschaften
  • Naturwissenschaften/technische Wissenschaften  

Des Weiteren wird alljährlich ein Würdigungspreis für Architektur und besondere Verdienste um die Baukultur an natürliche oder juristische Personen vergeben.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 - Kunst und Kultur
Burggasse 8, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
05 0536 34002
abt14.post@ktn.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Kärntner Kulturförderungsgesetz 2001 - K-KFördG 2001, LGBl. 45/2002 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Bei der Vergabe der Preise wird ein angemessenes Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen PreisträgerInnen innerhalb der jeweiligen Gesetzgebungsperiode angestrebt.

Referenznummer

1015064