Das Land Salzburg übernimmt für nicht unfall- und haftpflichtversicherte Freiwillige, die im Rahmen von Hilfsorganisationen oder sonstigen gemeinnützigen Organisationen formelle Freiwilligenarbeit leisten, die Kosten einer (Gruppen-)Unfall- und Haftpflichtversicherung. Keine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen können Freiwillige, die bereits im Rahmen ihrer Organisation unfall- und/oder haftpflichtversichert sind (subsidiäre Leistung).
Die subsidiäre Unfallversicherung umfasst:
1. für dauernde Invalidität pro Person (nicht kumulativ):
- € 30.000,- mit einem Invaliditätsgrad von zumindest 45 % bzw.
- € 60.000,- mit einem Invaliditätsgrad von zumindest 75 % bzw.
- € 90.000,- mit einem Invaliditätsgrad von zumindest 90 %.
2. bei einem Todesfall:
- € 10.000,- sofern die versicherte Person (finanzielle oder pflegerische) Versorgungspflichten gegenüber einem Ehepartner, Lebensgefährten oder gegenüber Kindern ohne eigenes Einkommen oder bei pflegerischen Pflichten auch gegenüber Eltern, Großeltern und Schwieger(groß)eltern hat.
- € 5.000,- für Begräbniskosten bei Personen ohne oben genannte Versorgungspflichten.
3. Unfallkosten:
- bis € 3.000,- Unfallkosten mit einem Selbstbehalt von € 50,- unter Ausschluss der Vergütung von Privatarztkosten und privaten Heil- und Therapiekosten.
Die subsidiäre Haftpflichtversicherung umfasst:
Versichert sind Schäden an beweglichen und unbeweglichen Sachen, der der Freiwillige im Rahmen seiner Freiwilligentätigkeit schuldhaft (aber nicht vorsätzlich) verursacht. Die Haftpflichtversicherungssumme beträgt im Rahmen der Pauschalversicherungssumme € 150.000,-. Der Selbstbehalt des Versicherungsnehmers beträgt in jedem Haftpflichtversicherungsfall 10 % des Schadens, mind. € 150,-, max. € 1.500,-.