Subsidiäre unentgeltliche Unfall- und Haftpflichtversicherung bei formeller Freiwilligentätigkeit Link zur Förderung

Das Land Salzburg übernimmt für nicht unfall- und haftpflichtversicherte Freiwillige, die im Rahmen von Hilfsorganisationen oder sonstigen gemeinnützigen Organisationen formelle Freiwilligenarbeit leisten, die Kosten einer (Gruppen-)Unfall- und Haftpflichtversicherung. Keine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen können Freiwillige, die bereits im Rahmen ihrer Organisation unfall- und/oder haftpflichtversichert sind (subsidiäre Leistung).

 Die subsidiäre Unfallversicherung umfasst:

1. für dauernde Invalidität pro Person (nicht kumulativ):

  • € 30.000,- mit einem Invaliditätsgrad von zumindest 45 % bzw.
  • € 60.000,- mit einem Invaliditätsgrad von zumindest 75 % bzw.
  • € 90.000,- mit einem Invaliditätsgrad von zumindest 90 %.

2. bei einem Todesfall:

  • € 10.000,- sofern die versicherte Person (finanzielle oder pflegerische) Versorgungspflichten gegenüber einem Ehepartner, Lebensgefährten oder gegenüber Kindern ohne eigenes Einkommen oder bei pflegerischen Pflichten auch gegenüber Eltern, Großeltern und Schwieger(groß)eltern hat.
  • € 5.000,- für Begräbniskosten bei Personen ohne oben genannte Versorgungspflichten.

3. Unfallkosten:

  • bis € 3.000,- Unfallkosten mit einem Selbstbehalt von € 50,- unter Ausschluss der Vergütung von Privatarztkosten und privaten Heil- und Therapiekosten.

Die subsidiäre Haftpflichtversicherung umfasst:

Versichert sind Schäden an beweglichen und unbeweglichen Sachen, der der Freiwillige im Rahmen seiner Freiwilligentätigkeit schuldhaft (aber nicht vorsätzlich) verursacht. Die Haftpflichtversicherungssumme beträgt im Rahmen der Pauschalversicherungssumme € 150.000,-. Der Selbstbehalt des Versicherungsnehmers beträgt in jedem Haftpflichtversicherungsfall 10 % des Schadens, mind. € 150,-, max. € 1.500,-.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Der Selbstbehalt des Versicherungsnehmers beträgt in jedem Haftpflichtversicherungsfall 10 % des Schadens, mind. € 150,-, max. € 1.500,-.

Ein Selbstbehalt im Rahmen der Unfallversicherung besteht beim Ersatz von Unfallkosten in der Höhe von € 50,- pro Versicherungsfall. 

Rechtsgrundlage

Regierungsbeschluss vom 1.6.2012, Zl 20051/2012/97-2012

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1015031