Gefördert werden der Betrieb (im Wesentlichen Abgangs- und Investitionsförderung) der Stadttheater Klagenfurt OG. Der Bund leistet gem. § 23 Abs. 1 FAG 2008 einen Zweckzuschuss an das Land Kärnten und die Landeshauptstadt Klagenfurt zur teilweisen Deckung des Betriebsabganges und des Investitionsaufwandes des Stadttheaters Klagenfurt.
Das Land Kärnten und die Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee führen das Stadttheater Klagenfurt gemeinsam als offene Gesellschaft (Stadttheater Klagenfurt OG). Gegenstand des Unternehmens ist die Darbietung von Theateraufführungen (inkl. Eigenproduktionen und Gastspielen) aller Art. Darüber hinaus gehört auch das Kärntner Sinfonieorchester (KSO) als Teilbetrieb der Stadttheater Klagenfurt OG an.