Subvention - Stadttheater Klagenfurt Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden der Betrieb (im Wesentlichen Abgangs- und Investitionsförderung) der Stadttheater Klagenfurt OG. Der Bund leistet gem. § 23 Abs. 1 FAG 2008 einen Zweckzuschuss an das Land Kärnten und die Landeshauptstadt Klagenfurt zur teilweisen Deckung des Betriebsabganges und des Investitionsaufwandes des Stadttheaters Klagenfurt.

Das Land Kärnten und die Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee führen das Stadttheater Klagenfurt gemeinsam als offene Gesellschaft (Stadttheater Klagenfurt OG). Gegenstand des Unternehmens ist die Darbietung von Theateraufführungen (inkl. Eigenproduktionen und Gastspielen) aller Art. Darüber hinaus gehört auch das Kärntner Sinfonieorchester (KSO) als Teilbetrieb der Stadttheater Klagenfurt OG an.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 - Kunst und Kultur
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-14

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Leistungskontrolle wird durch den Gemeinsamen Theaterausschuss des Landes Kärnten und der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee durchgeführt.

Weiters sind der Landesrechnungshof und das Kontrollamt der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee jederzeit berechtigt, die Geschäftsgebarung der Stadttheater Klagenfurt OG in jeglicher Richtung zu prüfen, hierüber Prüfberichte zu verfassen und beiden Gesellschaftern zur Verfügung zu stellen.

Rechtsgrundlage

Gesellschaftsvertrag der Stadttheater Klagenfurt OG; Finanzierungsrichtlinien für das Stadttheater Klagenfurt; Allgemeine Rechtsgrundlage: Kärntner Kulturförderungsgesetz 2001 - K-KFördG 2001, LGBl. 45/2002 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1015023