Vertragsförderung des Robert Musil Instituts für Literaturforschung/Kärntner Literaturarchiv Link zur Förderung

Förderung zur Sammlung, Archivierung und Erschließung von Nachlassmaterialien sowie zur Durchführung von literarischen und wissenschaftlichen Veranstaltungen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 - Kunst und Kultur
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-14

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Mittel des Instituts setzen sich zusammen aus: der Ordentlichen Dotation für das Institut seitens des "Bundes", Zuwendungen der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee und des Landes Kärnten.

  • Auf die „Besonderen Bestimmungen für Förderungen“ lt. § 5 des Kärntner-Kultur Förderungsgesetz (K-KFördG), LGBl. 45/2002 idgF, das Förderantragsformular und  die Information für die Abrechnung über Förderungsmittel wird ausdrücklich hingewiesen. Der Verwendungsnachweis ist in Form von saldierten Originalbelegen, mindestens in Subventionshöhe, zu erbringen. Ab einer Fördersumme von mindestens € 35.000,-- hat der Verwendungsnachweis, durch Vorlage einer detaillierten Aufstellung über die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben, unter Anschluss der darauf bezughabenden Originalbelege, zu erfolgen. Weiters ist ein schriftlicher Bericht über die Verwendung der Subventionsmittel anzuschließen. Die Originalbelege werden nach Überprüfung und Entwertung wieder rückgemittelt.
  • Jährliche Vorlage eines Arbeitsberichtes durch den Leiter des Forschungsinstituts.
  • Dieser Arbeitsbericht wird von den Mitgliedern eines Kuratoriums, welches zur Unterstützung und Beratung bei der Erfüllung der Aufgaben des Robert Musil Instituts für Literaturforschung/Kärntner Literaturarchiv eingerichtet wurde, entgegengenommen.

Rechtsgrundlage

Förderungsvereinbarung; Allgemeine Rechtsgrundlage: Kärntner Kulturförderungsgesetz 2001 - K-KFördG 2001, LGBl. 45/2002 idgF, Universitätsgesetz 2002, BGBl. I 120/2002 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1015015