Zuschüsse zu besonderen Aufwendungen für behinderte Menschen Link zur Förderung kopieren

Durch diese Förderungsmaßnahmen sollen die Mehrkosten, die Menschen mit Behinderung (Körper-, Geistes- oder Sinnesbehinderung) aufgrund ihrer Behinderung bei der Befriedigung ihrer Bedürfnisse des täglichen Lebens entstehen, abgefedert werden, um diesen ein selbständiges, selbstbestimmtes Leben und einen chancengleichen Zugang zum gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dazu zählen die barrierefreie Ausstattung eines Kraftfahrzeuges, Mobilitätszuschüsse, der barrierefreie Umbau des Wohnraums, besondere Hilfsmittel für blinde, sehbehinderte und gehörlose Menschen sowie für Menschen mit Einschränkungen des Bewegungsapparates.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Soziales
soziales@tirol.gv.at

Es besteht Gebühren- und Abgabenfreiheit gemäß § 33 Tiroler Rehabilitationsgesetz.

Rechtsgrundlage

§ 20 Tiroler Teilhabegesetz iVm Richtlinie des Landes Tirol nach § 20 Tiroler Teilhabegesetz für die Gewährung von sonstigen Zuschüssen für Menschen mit Behinderungen (Förder-Richtlinie).
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1014984