Erhaltung des alpinen Wegenetzes Link zur Förderung

Gefördert wird die Erhaltung des alpinen Wegenetzes. Begünstigt sind Dachverbände alpiner Vereine (z.B. die Salzburger Dachverbände des Österreichischen Alpenvereins und der Naturfreunde Österreich oder auch der Dachverband des Deutschen Alpenvereins), die auf Salzburger Landesgebiet alpine Wege erhalten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 6: Infrastruktur und Verkehr
https://www.salzburg.gv.at/verwaltung_/Seiten/206.aspx

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Auszahlung der Förderungen erfolgt nach der Erhaltungssaison im Dezember eines Jahres.

Die Abrechnungsunterlagen sind im ersten Quartal des auf die Auszahlung der Förderung folgenden Jahres mit Originalbelegen vorzulegen und werden im Ausmaß der Förderung einbehalten oder entwertet.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1014976