Sonstige Rettungsdienste, Berg-, Wasser- und Höhlenrettung
Salzburg
Gemäß § 4 Abs 4 des Salzburger Rettungsgesetzes 1982 hat das Land für die überörtlichen Belange der Berg-, Höhlen- und Wasserrettung ab 1. Jänner 2021 einen Beitrag von € 1,41 je Einwohner des Landes zu leisten. Dieser ist wie folgt aufzuteilen: Österreichischer Bergrettungsdienst, Landesstelle Salzburg: 80 % Österreichische Wasserrettung, Landesstelle Salzburg: 15 % Österreichischer Höhlenrettungsdienst: 5 %