Im Wohnungsbau wird in NÖ die Errichtung von Wohnungen in Mehrfamilienwohnhäusern sowie von Wohnheimplätzen in Wohnheimen gefördert. Eine Wohnung ist eine Einheit, die aus Wohn-, Aufenthalts- und Nebenräumen, zumindest jedoch aus einem Wohnraum samt Nebenraum besteht und die baubehördlich als Wohnung bewilligt ist.
Die Objektförderung besteht aus einem bezuschussten Darlehen als Förderungsdarlehen auf die Dauer von 31 Jahren. Das Darlehen ist bei jenem Darlehensgeber aufzunehmen, welchen die NÖ Landesregierung in einem Vergabeverfahren ermittelt. Aufgrund weiterer Vergabeverfahren bis zum Ende der Laufzeit können sich Umschuldungen ergeben.
Ab dem Rückzahlungsbeginn bis zum Ende der Laufzeit des Förderungsdarlehens werden Zuschüsse in der Höhe der Differenz zwischen den Darlehenszinsen und dem Förderzinssatz gewährt. Der Förderzinssatz beträgt im 1. bis 5. Jahr der Rückzahlung höchstens 1% jährlich dekursiv verzinst, steigt sodann in 5 Jahressprüngen um 0,5% und beträgt ab dem 21. Jahr der Rückzahlung höchstens 3% jährlich dekursiv verzinst.
Das Förderungsdarlehen wird im Ausmaß von 90 % des förderbaren Nominales zuerkannt.