Jubiläumsgabe des Landes Tirol aus Anlass von Jubelhochzeiten Link zur Förderung

Das Land Tirol vergibt eine Jubiläumsgabe aus Anlass der Feier der "Goldenen Hochzeit" (50 Jahre), "Diamantenen Hochzeit" (60 Jahre) und der "Gnadenhochzeit" (70 Jahre). Die Jubiläumsgabe beträgt anlässlich der "Goldenen Hochzeit" € 750,-, anlässlich der "Diamanten Hochzeit" € 1.000,- und anlässlich der "Gnadenhochzeit" € 1.100,-. Über die Gewährung der Jubiläumsgabe wird eine Urkunde ausgefertigt, die vom Landeshauptmann unterzeichnet ist. Urkunde und Bargeldbetrag werden vom zuständigen Bezirkshauptmann oder von der zuständigen Bezirkshauptfrau namens des Landeshauptmannes dem Jubelpaar übergeben. In der Stadt Innsbruck von der Frau Bürgermeister oder einem Vertreter/Vertreterin. Bei Tod eines Ehegatten nach Antragstellung wird die Jubiläumsgabe dem überlebenden Gatten gewährt, bei Tod beider Eheleute vor Überreichung der Jubiläumsgabe erlischt der Anspruch.

Rechtsgrundlage

Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 26.02.1974

Leistungsart

Förderungen - Jubiläen und Spenden
  • Förderung richtet sich an Personengemeinschaft

Referenznummer

1014802