Umweltförderung - Gewässerökologie für kommunale Förderungswerber Link zur Förderung

Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit im Hinblick auf Fischwanderungen (z.B. Beseitigung von Querbauwerken, Errichtung von Fischaufstiegshilfen); Maßnahmen zur Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken (z.B. Verbesserung der Breiten- und Tiefenvarianz, Wiederherstellung von natürlichen Sohlverhältnissen); Grundsatzkonzepte, Untersuchungen, Studien, generelle Planungen sowie Gutachten im Zusammenhang mit den genannten Maßnahmen. Die Maßnahmen dürfen nicht im Zusammenhang mit schutzwasserbaulichen Maßnahmen, die gemäß Wasserbautenförderungsgesetz gefördert werden, stehen. Die Förderung kann von Gemeinden beantragt werden. Auch physische und juristische Personen, wenn sie keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und am Markt nicht als Anbieter eines Produktes oder einer Dienstleistung auftreten und somit nicht dem EU-Beihilfenrecht unterliegen, können die Förderung beantragen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

NÖ Wasserwirtschaftsfonds
02742/9005-14421
post.noewwf@noel.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Wichtige Informationen und Formulare finden Sie unter folgenden Links:

Förderung ökologischer Maßnahmen an Gewässern

Rechtsgrundlage

NÖ Wasserwirtschaftsfondsgesetz LGBL 1300 idgF; NÖ Wasserwirtschaftsfonds Förderungsrichtlinien 2009 Gewässerökologie für kommunale Förderungswerber, Förderungsrichtlinien 2017 Gewässerökologie für kommunale Förderungswerber
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

Es handelt sich um eine Ergänzung der Förderung gemäß Umweltförderungsgesetz (diese ist aber nicht Fördervoraussetzung)

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1014695