Die Förderung der Errichtung, Erweiterung, Erneuerung und Sanierung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen, Abwasserbeseitigungsanlagen, Abwasserbehandlungsanlagen und Klärschlammbehandlungsanlagen sowie dazugehörige Studien. Weiters die Förderung der Errichtung und Erweiterung von Einzelwasserversorgungsanlagen und Einzelabwasserbeseitigungsanlagen. Die Förderung kann von Gemeinden, Verbänden, Genossenschaften, Unternehmen, Betrieben von Gebietskörperschaften, Landesgesellschaften und physischen oder juristischen Personen beantragt werden.