Förderung von Museen und örtlichen Kulturzentren Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden die Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen von burgenländischen Museen sowie Ausstellungen und Sonderveranstaltungen in burgenländischen Museen und die Verbesserung der kulturellen Infrastruktur in den örtlichen burgenländischen Kulturzentren.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
https://www.burgenland.at/

siehe Antragsformular: Link

Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung durch Vorlage von saldierten Originalbelegen.

Rechtsgrundlage

Burgenländisches Kulturförderungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1014646