Teilrückerstattung des Elternbeitrages zum Musikschulbesuch Link zur Förderung

Die Burgenländische Landesregierung kann aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen, wie die soziale Lage der Schüler, deren Eltern oder Erziehungsberechtigten eine Teilrückerstattung des Elternbeitrages zum Musikschulbesuch gewähren.

Überprüfung der angeforderten Unterlagen (das sind die saldierten Einzahlungsbelege an die Musikschulen und die Einkommensnachweise).

Rechtsgrundlage

Burgenländisches Musikschulförderungsgesetz 1993
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1014638