Förderung von Umwelt- und Klimaschutzprojekten Link zur Förderung

Das Land Steiermark bekennt sich zu einer aktiven, transparenten und nachhaltigen Umweltpoltik. Gefördert werden Projekte, die das Bewusstsein für eine nachhaltige und gesunde Umwelt in der Bevölkerung heben. Primäre Kriterien sind Nachhaltigkeit, Vorbildwirkung, Langfristigkeit, Duplizierbarkeit und Klimarelevanz. Als Leistungen auf dem Gebiet des Umweltschutzes sind alle Bemühungen, Vorhaben und Maßnahmen in den Sachgebieten Luftreinhaltung, Abfallbeseitigung, Gewässerschutz, Klimaschutz, Lärmschutz, Nahrungsmittelschutz, Naturschutz und Landschaftspflege zu verstehen, die das Ziel verfolgen, die Umwelt und unser Klima nachhaltig zu verbessern. Förderansuchen können seitens Vereinen, Initiativen, öffentlichen Institutionen, Unternehmen und NGO’s, die im inhaltlichen Zusammenhang mit Umwelt- und Klimaschutz stehen, gestellt werden.

Fördervereinbarung ist zu unterfertigen und Verwendungsnachweise sind vorzulegen

Rechtsgrundlage

Umweltinformationsgesetz, Steiermärkisches Umweltinformationsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1014562