Gesundheitsprojekte zu den Themen Bewegung und Ernährung

Förderung von Projekten und Aktionen im Bereich der Gesundheitsvorsorge, welche die festgelegten Förderungsschwerpunkte "Bewegung" und/oder "Ernährung" betreffen. Anträge können von Vereinen, Selbsthilfegruppen und sonstigen Institutionen eingebracht werden.

Einen Überblick über gegenständliche Projekte im Bundesland Salzburg finden Sie unter folgender Adresse:  Portal Gesundheit Salzburg

Die Leistungskontrolle wird auf Basis der Richtlinien der Landessanitätsdirektion Salzburg durchgeführt und richtet sich nach Art und Umfang der erfolgten Förderung.

Die Abrechnung der geförderten Projekte muss bis spätestens 31. März des Folgejahres erfolgen, die maßgebenden Abrechnungsrichtlinien sind als Online-Formular abrufbar.

Rechtsgrundlage

Richtlinien der Landessanitätsdirektion Salzburg zur Bereitstellung von Budgetmitteln subsidiär Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1014414