Förderung der Offenen Jugendarbeit Link zur Förderung

Ziel ist die Unterstützung von Einrichtungen, die Offene Jugendarbeit in Tirol anbieten.

Es werden Personalkosten von Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit gefördert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Meinhardstraße 16 6020 Innsbruck
gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.

  • Die widmungsgemäße Verwendung der Förderung für Personalstunden ist mittels einer Lohnkostenaufstellung nachzuweisen.
  • Für Förderungen zur Verbesserung der Infrastruktur und für spezielle Projekte muss mit Originalbelegen oder einem geprüften Jahresrechnungsabschluss (bei Vereinen) bis zum vorgegebenen Termin die widmungsgemäße Verwendung nachgewiesen werden.
  • Nicht widmungsgemäß verwendete und nicht verbrauchte Förderungsmittel müssen zurückerstattet werden.

Siehe Link

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung der Offenen Jugendarbeit, Rahmenrichtlinie Jugendförderung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1014380