Die Möglichkeit einer Inanspruchnahme der angebotenen Impfungen erstreckt sich auf den jeweiligen Aktionszeitraum.
Impfpass
Im Impfpass werden alle vorgenommenen Impfungen von der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt vermerkt. Dieses Dokument ist nach den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erstellt und aufgrund der standardisierten Gestaltung auch im Ausland gültig.
Folgende Angaben sind im Impfpass vermerkt:
Name, Adresse, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer
Führt die Ärztin/der Arzt eine Impfung durch, werden folgende Daten in den Impfpass eingetragen:
Datum der Impfung, Handelsname des Impfstoffes sowie die sogenannte Chargenbezeichnung, Unterschrift und Stempel der Impfärztin/des Impfarztes
Der Impfpass ist kostenlos und wird im Rahmen der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen von der Kinderärztin/dem Kinderarzt bzw. im Erwachsenenalter von der Hausärztin/dem Hausarzt ausgestellt. Auch das Bundesministerium für Gesundheit stellt Impfpässe zur Verfügung. Diese können direkt beim Broschüren-Bestellservice kostenlos bestellt werden.