Wachstumsförderung für Kleinbetriebe Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden eigen- oder kreditfinanzierte materielle Investitionen, die dazu dienen, - bauliche oder maschinelle Verbesserungen und/oder Erweiterungen zu erwirken; - neue oder verbesserte Produkte oder Dienstleistungen anzubieten bzw. Produktionsverfahren anzuwenden; - in Tourismus- oder Freizeitbetrieben eine Saisonverlängerung, die Gewinnung neuer Zielgruppen, Qualitätsverbesserungen im Betrieb oder die Schaffung bzw. Verbesserung von Unterkunftsmöglichkeiten bzw. Aufenthaltsräumen von MitarbeiterInnen zu erzielen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 1: Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden
wirtschaft@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt in Form einer Einmalprämie.

Zum Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung hat das Unternehmen bzw. die einreichende Bank einen Verwendungsnachweis (Rechnungen samt Zahlungsbelegen) vorzulegen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie Wachstumsprogramm für Kleinstbetriebe
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1014349