Jugendförderung Link zur Förderung kopieren

Ziel ist die Förderung junger Menschen und der Jugendarbeit in Tirol im Rahmen des gesetzlichen Auftrages durch das Tiroler Jugendförderungs- und Jugendschutzgesetz 1994. Die Förderung richtet sich an auf Gemeinnützigkeit ausgerichtete Förderungswerberinnen bzw. Vorhaben/Aktivitäten.

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

  • Programme, Aktivitäten, Veranstaltungen, Projekte, spielpädagogische Initiativen 
  • Laufender Betrieb von Jugendorganisationen und Jugendinitiativen (z.B. Porti, Büroartikel, Telefon, Spielgeräte, Buskosten usw.)
  • Ausbau, die Einrichtung, die Instandhaltung und der Betrieb von Räumen bzw. Treffs für die Jugendarbeit (z.B. Baumaterialien, Möbel, Einrichtungsgegenstände, Geräte usw.).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Gesellschaft und Arbeit
gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at

Einmalige oder mehrmalige nicht rückzahlbare Zuschüsse.

Die widmungsgemäße Verwendung der Subvention muss mit originalen Zahlungsbelegen bzw. geprüftem Jahresabrechnungsabschluss (bei Vereinen) bis zum vorgegebenen Termin nachgewiesen werden. Nicht widmungsgemäß verwendete bzw. nicht verbrauchte Subventionsbeiträge müssen zurückerstattet werden.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol zur Förderung der Jugendarbeit, Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1014273