Abgangsabdeckung und Förderung von Beteiligungen Link zur Förderung kopieren

Gesellschaften, bei denen das Land Vorarlberg zu weniger als 100% beteiligt ist, erhalten aufgrund einer zivilrechtlichen Vereinbarung eine Abgangsabdeckung und Förderung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Vorarlberg - Abteilung Vermögensverwaltung (IIIb)
IIIb@vorarlberg.at

Rechtsgrundlage

zivilrechtlicher Vertrag

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1014240

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